Allgemeine Geschäftsbedingungen der EXM GmbH für Geschäftskunden
§ 1 Geltung der Bedingungen, anwendbares Recht
(1) Die Lieferungen und Angebote der EXM GmbH erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Annahme der Ware erklärt sich der Besteller mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der EXM GmbH einverstanden. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Auf Lieferungen und Angebote der EXM GmbH findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, auch wenn der Besteller seinen Sitz im Ausland
hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote der EXM GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Verhandlungen haben für die EXM GmbH lediglich die Bedeutung eines freibleibenden und unverbindlichen Angebotes. Aufträge gelten erst dann als durch die EXM GmbH angenommen, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt werden oder zum Versand an den Besteller aufgegeben werden.
(2) Sollte der Besteller mit einer von der EXM GmbH mitgeteilten Bestätigung nicht einverstanden sein, so hat er dies unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die unverzügliche Anzeige, gilt die Bestätigung als gebilligt.
(3) Die Verkaufsangestellten der EXM GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
(4) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies schriftlich bestätigt wird.
§ 3 Preise
Die Preise der EXM GmbH gelten netto in Euro zzgl. Mehrwertsteuer ab Werk bzw. Lager. Sie verstehen sich für die durch die Fabrikation festgelegten Stückzahlen bzw. Reingewichte. Preise nach Gewicht gelten brutto für netto gewogen. Frachtkosten werden in anfallender Höhe separat berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Der Preis für Expresslieferungen wird grundsätzlich individuell vereinbart. Für Bestellungen in den Online-Shops der EXM GmbH gelten die separat ausgewiesenen Versandkosten.
§ 4 Zahlung
(1) Bei Erstbestellungen liefert die EXM GmbH nur gegen Vorauskasse, Lastschrift oder Nachnahme.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen an die EXM GmbH sofort bei Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Gleiches gilt für Teillieferungen auf den gelieferten Teil.
Die EXM GmbH ist dazu berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% p. a. zu erheben, wobei weitergehender Schadensersatz vorbehalten bleibt.
(3) Die EXM GmbH ist - auch bei anderslautender Mitteilung durch den Besteller - dazu berechtigt, Zahlungen auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen, wobei die EXM GmbH über die Art der Verrechnung informieren wird.
Sofern bereits Zinsen und Kosten entstanden sind, ist die EXM GmbH dazu berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung anzurechnen.
(4) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, ist die EXM GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzustellen und künftige Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen. Ferner ist die EXM GmbH berechtigt, die Zinsen des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren Zinssatzes vorbehalten.
(5) Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ist der Besteller nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche entweder unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(6) Für Bestellungen in den Online-Shops der EXM GmbH stellen wir Ihnen folgende Zahlungsarten zur Verfügung:
(i) über PayPal PLUS
- per Kreditkarte, per SEPA-Lastschrift und Kauf auf Rechnung
Für Zahlungen auf diesen Wegen ist keine vorherige Registrierung bei dem Onlinedienst PayPal erforderlich. Zahlungen per Kreditkarte und Lastschrift sind sofort und ohne Abzug fällig. Für den Kauf auf Rechnung gilt das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum.
- per PayPal
Um den Rechnungsbetrag über den Onlinedienst PayPal zu bezahlen, ist es notwendig, dass Sie dort registriert sind. Nach der Legitimation mit Ihren Zugangsdaten bestätigen Sie bitte die Zahlungsanweisung an uns. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
(ii) Zusätzlich bieten wir Ihnen auf direktem Wege die Zahlung per Vorauskasse an. Alle hierzu erforderlichen Angaben erhalten Sie beim Bestellvorgang, wenn Sie diese Zahlungsart gewählt haben. Zahlungen per Vorauskasse sind sofort und ohne Abzug fällig.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit, Gefahrübergang
(1) Liefertermlne oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die der EXM GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten der EXM GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten - hat die EXM GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die EXM GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Wenn die Behinderung länger als drei (3) Monate andauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die EXM GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
(4) Sofern die EXM GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Liefertermine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes, der vom Verzug betroffenen Lieferungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die EXM GmbH ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung ist für den Besteller nicht von Interesse.
(6) Kommt der Besteller mit der Annahme der Lieferung in Verzug, ist die EXM GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.
(7) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung das Lager der EXM GmbH verlässt. Falls der Versand ohne Verschulden der EXM GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der EXM GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder zukünftig zustehen, werden der EXM GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach Ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum der EXM GmbH. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für die EXM GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der EXM GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die EXM GmbH übergeht. Die EXM GmbH verwahrt das (Mit-) Eigentum des Bestellers unentgeltlich. Ware, an der der EXM GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die EXM GmbH ab. Die EXM GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an die EXM GmbH abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, wird der Besteller auf das Eigentum der EXM GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der EXM GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - ist die EXM GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die EXM GmbH gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Lieferung der Ware.
(3) Der Besteller ist dazu verpflichtet, gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen. Zeigt sich ein Mangel an der gelieferten Ware, so ist dieser dazu verpflichtet, den Mangel innerhalb einer Woche schriftlich der EXM GmbH anzuzeigen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkannt werden können, sind nach deren Entdeckung ebenfalls innerhalb einer Woche schriftlich gegenüber der EXM GmbH anzuzeigen.
(4) Im Gewährleistungsfall nimmt die EXM GmbH nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware vor.
(5) Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers stehen nur diesem selbst zu und sind nicht abtretbar.
(6) Muster sollen dem Besteller nur einen ungefähren Eindruck von der Ware verschaffen, besondere Zusicherungen sind in der Vorlage von Mustern nicht zu sehen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung werden sowohl gegenüber der EXM GmbH, als auch gegenüber deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.
§ 9 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist stets Hamburg.
§ 10 Gerichtsstand
Soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und der EXM GmbH ergeben.
§ 11 Teilnichtigkeit
Sollte der zwischen der EXM GmbH und dem Besteller geschlossene Vertrag oder eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages oder der Klauseln im Übrigen nicht berührt.
An die Stelle des unwirksamen Vertragsteils bzw. an die Stelle der unwirksamen Klausel tritt dann eine zu bestimmende Regelung die dem wirtschaftlichen Zweck des unwirksamen Vertragsteils/der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.
Stand: 09.03.2020